Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
Knut von Walter
Websecur
Melanchthonstr. 8
81739 München
– im Folgenden: Websecur –
Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Websecur und den Kunden von Websecur geschlossen werden.
Websecur bietet den Kunden unter anderem Leistungen im Bereich der Website- und Softwareerstellung bzw. -entwicklung (einschließlich Wartung und Pflege). Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Websecur und den Kunden.
Die von Websecur angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt). Sämtliche Preise und Honorare werden in Nettobeträgen ohne Umsatzsteuer angegeben.
Websecur ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Websecur bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für Websecur ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.
Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt Websecur vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung nicht an.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Es wird darauf hingewiesen, dass Websecur von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem Kunden zu erbringen. Websecur ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage das Geschäftsmodell des Kunden, die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Websecur wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm mitgeteilten Informationen, Daten und Werke sowie die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
Der Kunde ist für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseite (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese Websecur rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann Websecur nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.
Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines AV-Vertrags erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen von Websecur zu stellenden Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Websecur gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann Websecur dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.
Webseitenerstellung mit Lasten- und Pflichtenheft
Gegenstand von Website-Erstellungsverträgen und Shop-Entwicklungsverträgen zwischen Websecur und ihren Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung der für den Internetauftritt des Kunden erforderlichen Website bzw. eines vollständigen Online-Shops unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Website-Erstellungsverträge und Shop-Entwicklungsverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang (z.B. Erstellung bzw. Entwicklung von Teilbereichen einer Website bzw. des Online-Shops oder aufwändige Programmierungen) kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.
Maßgeblich für den Umfang der von Websecur zu erbringenden Leistungen sind zum einen individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und zum anderen ein vom Kunden erstelltes, ausführliches Lastenheft. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Websecur, die zur Erstellung der Website oder des Online-Shops erforderlichen Daten (Texte, Vorgaben, Grafiken etc.) zeitnah zur Verfügung zu stellen. Websecur ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte in irgendeiner Form (insbesondere im Hinblick auf grundsätzliche Geeignetheit oder im Hinblick auf mögliche Verletzungen von Rechten Dritter) zu prüfen.
Websecur wird die im Lastenheft beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen. Sollte Websecur erkennen, dass sich die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht für die Erstellung einer Website oder eines Online-Shops eignen, wird Websecur den Kunden unverzüglich darauf hinweisen und einen entsprechenden Vorschlag für eine Ergänzung und/oder Anpassung des Lastenhefts unterbreiten. Der Kunde hat zu eventuellen Vorschlägen von Websecur hinsichtlich des Lastenhefts innerhalb einer angemessen Zeit schriftlich Stellung zu nehmen und schließlich die Inhalte des Lastenhefts gegenüber Websecur verbindlich schriftlich zu bestätigen. Besteht zwischen den Parteien hinsichtlich des Lastenhefts Einigkeit, werden dessen Inhalte Vertragsbestandteil.
Auf Grundlage des Lastenhefts erstellt Websecur ein Pflichtenheft, das insbesondere die fachlich-technische und/oder gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben beschreibt. Nach Fertigstellung legt Websecur dem Kunden das Pflichtenheft zur Abnahme vor. Der Kunde ist berechtigt, das von Websecur erstellte Pflichtenheft zurückzuweisen und Änderungs- bzw. Anpassungswünsche mitzuteilen. Websecur verpflichtet sich insoweit unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden maximal zwei Alternativvorschläge vorzulegen. Ist der Kunde mit dem letzten Vorschlag von Websecur endgültig nicht einverstanden, kann er das Vertragsverhältnis sofern gesetzlich möglich außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Die im Zusammenhang mit dem Lasten- und/oder Pflichtenheft entstandenen Honorare und/oder Aufwendungen von Websecur sind vom Kunden in diesem Fall angemessen zu vergüten bzw. zu ersetzen.
Websecur erbringt keine über die im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen. Ebenso erbringt Websecur grundsätzlich keine Minderleistungen im Verhältnis zu den im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen. Wird das Pflichtenheft vom Kunden abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistungen als zwischen den Parteien endgültig vereinbart. Jegliche Abweichungen von den Inhalten des durch den Kunden abgenommenen Pflichtenhefts bedürfen schriftlicher Individualvereinbarungen zwischen den Parteien.
Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch den Kunden entwickelt und programmiert Websecur die Website bzw. den Online-Shop unter Beachtung der vereinbarten Vorgaben. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich Websecur, die Website bzw. den Online-Shop und/oder einzelne Bestandteile so zu programmieren, dass die Umsetzung und evtl. dazugehörige Unterseiten ein Antwortzeitverhalten aufweisen, das bei vergleichbarer Internet-Anbindung und technischer Ausstattung der vom Endnutzer zum Aufruf der Seiten eingesetzten Hard- und Software dem Antwortzeitverhalten anderer Websites mit vergleichbaren Inhalten und vergleichbarem Umfang entspricht.
Voraussetzung für die Tätigkeit von Websecur ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Testdaten, Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) und/oder Systemumgebungen Websecur zeitnah und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Websecur gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
Websecur stellt dem Kunden neben dem Pflichtenheft einen Zeit- und Arbeitsplan zur Verfügung. Die Inhalte und Vorgaben dieses Zeit- und Arbeitsplans werden Vertragsbestandteil, sofern der Kunde nicht unverzüglich widerspricht. Websecur verpflichtet sich, dem Kunden die fertige Website bzw. den Online-Shop oder Teile hiervon bis zum im Zeit- und Arbeitsplan genannten Enddatum auf einem geeigneten Datenträger zu übergeben und/oder per E-Mail zu senden und/oder auf einen vom Kunden vorgegebenen Server hochzuladen. Die Einzelheiten der Übergabe bzw. des Uploads der fertigen Website bzw. des Online-Shop sind im Übrigen Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.
Nach Fertigstellung der Website bzw. des Online-Shops und/oder einzelner Teile hiervon erhält der Kunde von Websecur umgehend Quellcodes, ggf. Dokumentationen und/oder Handbücher verwendeter (Dritt-)Module sowie ggf. Entwicklungsdokumentationen auf einem geeigneten Datenträger und/oder als Download-Link.
Nach vollständiger Übergabe und/oder Upload bzw. Installation der Website bzw. des Online-Shops oder Teilen hiervon kann eine sechswöchige Testphase vereinbart werden. Der Kunde hat während der Testphase auftretende Fehler gegenüber Websecur schriftlich anzuzeigen. Websecur wird sich bemühen, die Fehler fachgerecht zu korrigieren. Zu diesem Zwecke darf Websecur vorübergehende Workarounds bereitstellen. Die Testphase kann bei entsprechendem Bedarf individualvertraglich angemessen verlängert werden. Stellt der Kunde nach Abschluss der Testphase keine wesentlichen Fehler mehr fest, wird er gegenüber Websecur eine schriftliche Erklärung abgeben, dass die fertig gestellte Website bzw. der Online-Shop in vertragsgemäßem Zustand erstellt wurde (Abnahme).
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt abweichend von § 634a Abs. 1 BGB 12 Monate.
Die Vergütung für die Tätigkeit von Websecur ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
Nach Fertigstellung der Website bzw. des Online-Shops und/oder einzelner Teile hiervon kann Websecur dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Website bzw. den Online-Shop anbieten. Jedoch ist weder Websecur zu einem solchen Angebot verpflichtet noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von Websecur in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abmahne allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Website bzw. des Online-Shops verantwortlich. Websecur haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erteilt der Kunde Websecur ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen.
Eine initiale SEO-Optimierung wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
Website-Erstellung mit Hilfe agiler Methoden
Dieser Paragraph gilt für die Webseitenerstellung mit Hilfe agiler Methoden (ohne Lasten- und Pflichtenheft). Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseitenerstellung auf Grundlage agiler Methoden. Sofern ausdrücklich die Webseitenerstellung unter Einschluss eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, gilt die vorangegangene Ziffer anstelle des vorliegenden Paragraphen. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt.
Gegenstand von Website-Erstellungsverträgen zwischen Websecur und den Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Website-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne vom §§ 631 ff. BGB.
Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Websecur und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Websecur zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos u.Ä. sind vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Websecur dar. Websecur wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Websecur und dem Kunden zustande.
Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von Websecur nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist.
Der Kunde kann jederzeit auf die Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per Email, Telefax o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist Websecur nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (z.B. Wartung) verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
Das Angebot von Websecur enthält in der Regel eine „Musterseite“ oder einen „Online-Gestaltungsvorschlag“, deren Format und Inhalte von Websecur nach freiem Ermessen ausgewählt werden; es besteht kein Anspruch auf bestimmte gestalterische Elemente oder Funktionen. Sofern eine Einigung auf Grundlage der „Musterseite“ oder des „Online-Gestaltungsvorschlags“ nicht möglich ist, kommt kein Vertrag zustande; der potenzielle Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Herausgabe der „Musterseite“ oder des „Online-Gestaltungsvorschlags“ oder der dazugehörigen Quellcodes, Kopien o. Ä. Beim Kunden verbleibende Kopien sind zu löschen oder an Websecur herauszugeben.
Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird Websecur den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.
Voraussetzung für die Tätigkeit von Websecur ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) Websecur vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Websecur dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
Nach Fertigstellung und Abnahme der Website und/oder einzelner Teile hiervon erhält der Kunde von Websecur sofern vorhanden und individualvertraglich vereinbart umgehend per E-Mail sämtliche Grafiken, Quellcodes, ggf. Dokumentationen und/oder Handbücher verwendeter (Dritt-)Module sowie ggf. Entwicklungsdokumentationen.
Die Vergütung für die Website-Erstellung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
Eine initiale SEO-Optimierung wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
Sofern der Kunde für die neue Website keine Hosting-Dienstleistungen von Websecur, sondern von Drittanbietern in Anspruch nimmt, übernimmt Websecur keine Verantwortung für die jeweiligen Server und deren Konfiguration, die Datenleitungen und/oder die Abrufbarkeit der Website.
Besondere Bestimmungen für die Wartung von Webseiten
Nach Fertigstellung der Website und / oder einzelner Teile hiervon kann Websecur dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Website anbieten. Websecur kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder Websecur zu einem solchen Angebot verpflichtet noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von Websecur in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.
Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Details werden individualvertraglich vereinbart.
Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von Websecur kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder Websecur gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.
Websecur haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von Websecur liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. Websecur schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.
Webhosting
Websecur bietet den Kunden insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Website-Erstellung auch Hosting- und Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien. Websecur ist berechtigt, Leistungen Dritter in jedweder Form im Zusammenhang mit der Ausführung von Hostingleistungen in Anspruch zu nehmen.
Sofern nichts anders vereinbart übernimmt Websecur im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend.
Die Verfügbarkeit der von Websecur zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von Websecur nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, Technische Probleme etc.).
Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten sofern ihm solche von Websecur zur Verfügung gestellt wurden nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten hat.
Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er Websecur oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.
Preise und Vergütung
Die Vergütung für die Website- und/oder Online-Shop-Erstellung oder für sonstige Aufträge ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.
Abnahme
Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde (z.B. Erstellung einer Webseite), kann Websecur verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn Websecur den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die Websecur dem Kunden in diesem Fall gesondert mitzuteilen hat. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
Mängelgewährleistung
Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei Websecur. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch die Websecur resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse mit Websecur eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
Websecur räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden an den entsprechenden Arbeitsergebnissen und/oder den jeweiligen Quellcodes im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erteilt der Kunde Websecur ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist Websecur dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
Vertraulichkeit
Websecur wird alle Wbsecur zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Websecur verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
Haftung / Freistellung
Die Haftung von Websecur für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet Websecur jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung von Websecur für deren Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
Der Kunde stellt Websecur von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Websecur aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden. Alle weiteren Ansprüche bleiben vorbehalten.
Schlussbestimmungen
Die zwischen Websecur und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von Websecur als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
Websecur ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist Websecur berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
Stand: April 2019