Wir von Websecur sind Partner der renommierten, Deutschen Anwaltskanzlei e-Recht24, Link: https://www.e-recht24.de , die sich seit 1999 auf Internetrecht spezialisiert hat. Dadurch sind wir in der Lage unseren Kunden eine rechtssichere Webseite an zu bieten. Auch können wir unseren Auftraggebern somit frühzeitig über Änderungen im Onlinerecht informieren. Dies ist besonders in Hinblick auf die im Mai 2018 in Kraft tretende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) von großer Bedeutung. Denn bei einer fehlerhaften Umsetzung drohen drakonische Strafen!
Wer sich dazu näher informieren will, der findet hier kompetente Dokumentation dazu. Link: https://www.e-recht24.de/datenschutzgrundverordnung.html
Neues Urteil: Abmahngefahr wegen Facebook Like Button
- Der Like-Button, der auf Millionen von Webseiten eingebunden ist, verstößt laut einem aktuellen Urteil
des LG Düsseldorf gegen deutsches Recht. Nehmen Sie sich bitte 5 Minuten Zeit, um heraus zu
finden, was das Urteil für Sie konkret bedeutet.
Was hat das LG Düsseldorf zum Like-Button entschieden?
Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Einbindung über die Tools von Facebook (Like Button)
nicht erlaubt ist. Hintergrund war die Tatsache, dass das Facebook-Plug-In personenbezogene Daten
der Webseitenbesucher ungefragt an Facebook überträgt. - Gilt das Urteil auch für andere Seiten und Tools wie Twitter oder Google+?
Das Urteil ist zwar nur zu Facebook ergangen. Es betrifft aber auch alle anderen Plug-Ins von Social-
Media Seiten wie Twitter oder Google+, die personenbezogene Daten übertragen. - Gilt das Urteil nur für Seiten von Unternehmern oder auch für Shops?
Alle Seiten, die nicht ausschließlich privat sind können abgemahnt werden. Das betrifft Online- Shops,
Seiten von Dienstleistern, Unternehmens-Seiten und Affiliate-Seiten oder Seiten mit Werbung.
Aber auch private Seiten verstoßen gegen das Datenschutzrecht, wenn sie den Like-Button über das
aktuelle Facebook-Plugin einbinden. - Was müssen Seitenbetreiber jetzt tun?
Nach Ansicht des LG Düsseldorf reicht ein Hinweis in der Datenschutzerklärung auf den Facebook-
Like-Button nicht mehr aus. Als Seitenbetreiber können Sie unter Umständen abgemahnt werden,
wenn Sie die Tools, die Facebook & Co. zur Verfügung stellen weiterhin nutzen.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann entfernen Sie die von Facebook zur Verfügung
gestellten Page-Plug-Ins sowie Like- und Share-Buttons, die per Plug-In eingebunden sind, von Ihrer
Seite.
Nutzen Sie nur noch Tools, die ähnliche Funktionen bieten, aber keine personenbezogenen Daten
übertragen. Gern sind wir Ihnen bei der Auswahl und Einbindung der Tools für Ihre Seite behilflich.